AGB's

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter, die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG, Auftrags des Wohnungseigentümers handelt. Für Forderungen irgendwelcher Art seitens des Mieters ist der Wohnungseigentümer, welcher dem Mieter in Ausnahmefällen mitgeteilt wird, zu belangen.

Mit der Anzahlung verpflichtet sich der Gast, diese Buchungsbedingungen anzuerkennen und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gilt die Buchung als nicht zustande gekommen und die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG behält sich vor, über das Objekt anderweitig zu verfügen.
Die reservierten Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf der Reservationsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Haftung in den allgemeinen Räumen, wie Ski- und Velo-Räumen lehnen wir ab.
Sollte dieser speziell reservierte Wohnungstyp nicht beziehbar sein, ist die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG berechtigt, ein anderes, Appartement der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast die ihm allenfalls vorgeschlagene Alternative nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung. Ebenso sind in solchen Fällen jede weiteren Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, die nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen.
Der Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb seines Machtbereichs liegende Umstände oder durch höhere Gewalt, wie z.B. Strom- und Wasserunterbrüche etc., die das Mietverhältnis irgendwie beeinträchtigen, nicht haftbar gemacht werden.
Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht ein, das Mietobjekt jederzeit zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden Reparaturen dem Vermieter sofort zu melden. Eigenmächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räume irgendwie zu verändern oder Anschriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters anzubringen.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand komplett möbliert und eingerichtet übergeben. Reklamationen betreffend das Mietobjekt bzw. das Inventar, sind vom Mieter unmittelbar bei Mietantritt beim Vermieter anzubringen. Andernfalls gilt das Mietobjekt samt Inventar als einwandfrei und in vollständigem Zustand übergeben. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden.

Beschädigungen irgendwelcher Art müssen vom Mieter voll bezahlt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass solche Schäden ohne Rückfrage, seiner Kreditkarte belastet werden. Abnormal starke Verschmutzung, z.B. Backofenreinigung, Flecken, Hundehaare, usw. kann der Hauswart zusätzlich verrechnen.

Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies auf dem Wohnungsbeschrieb nicht ausdrücklich untersagt ist. Tiere dürfen weder im Haus noch direkt vor dem Haus ihre Geschäfte verrichten und die übrigen Mieter in keiner Weise stören. Sollten trotzdem Unannehmlichkeiten vorkommen, ist der Hauswart verpflichtet, das Tier unverzüglich aus der Wohnung zu verweisen. Der Mieter hat in einem solchen Falle kein Recht, die Wohnung frühzeitig zu verlassen und muss für die vertragliche Miete und Unkosten voll aufkommen.
Umbuchungen und Datenänderungen auf Wunsch des Gastes werden mit einer Servicegebühr von 200.00 CHF verrechnet.
Möchte der Gast von einer getätigten Reservation zurücktreten, gelten folgende Bestimmungen / Gebühren:

  • bis zu 90 Tage vor Anreise:
    kostenfreie Stornierung
  • 89 bis 60 Tage vor Anreise:
    25% des Mietpreises ist vom Mieter geschuldet, zzgl. Servicegebühr 200.- CHF
  • 59 bis 30 Tage vor Anreise:
    50% des Mietpreises ist vom Mieter geschuldet, zzgl. Servicegebühr 200.- CHF
  • 29 bis 0 Tage vor Anreise:
    100% des Mietpreises ist vom Mieter geschuldet, zzgl. Servicegebühr 200.- CHF

Kann das Objekt nach einer Stornierung nicht weitervermietet werden, hält sich der Leistungserbringer das Recht vor, gemäss oben aufgeführten Konditionen den Mietpreis zu verrechnen bzw. der Kreditkarte zu belasten.
Die Christoffel Ferienwohnungen AG ist ermächtigt, dem Gast für die Bearbeitung der Stornierung oder Umbuchung eine Servicegebühr in Höhe von 200.- CHF pro Buchung zu verrechnen.
Bei vorzeitiger Beendigung der Miete findet keine Mietreduktion statt.

Für allfällige Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen ist Davos Gerichtsstand; anwendbar ist schweizerisches Recht.

Davos, Dezember 2024